Wenige Tage vor der 96. JuMiKo in Bayern richten BRAK und Landesrechtsanwaltskammern ihre Kritik gegen die bayerische Initiative, die Rechtsberatung in die Hände von Rechtsschutzversicherern zu legen. Sie argumentieren, dass Versicherer bei eigenem Gewinninteresse die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratungspflicht nicht gewährleisten könnten. Die BRAK warnt eindringlich vor systemischen Interessenkonflikten und fordert eine klare Abfuhr auf Bundesebene, um verlässlichen Verbraucherschutz sicherzustellen.
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Verbraucherschutz gefährdet: Versicherer-Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einer Hand problematisch
Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltskammern den bayerischen Vorschlag, juristische Beratung an Rechtsschutzversicherer auszulagern. Sie befürchten, dass so die im Rechtsdienstleistungsgesetz garantierte Unabhängigkeit und Neutralität der Rechtsberatung unterlaufen werden. Versicherer würden wirtschaftliche Interessen über Mandantenbelange stellen, ohne dies offenlegen zu müssen. Verbraucher erhielten so einen brüchigen Schutz und langfristig könnten essenzielle berufsrechtliche Standards in Frage gestellt und nachhaltig beeinträchtigt werden.
Rechtsberatung in Versicherern ohne Offenlegung gefährdet Mandanteninteressen massiv BRAK
Rechtsschutzversicherer operieren auf Gewinnorientierung und optimieren ihre Einnahmen einseitig, während sie Leistungszahlungen reduzieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass eine einheitliche Abwicklung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung im selben Versicherer systemische Interessenkonflikte schafft. Wer sowohl die Deckung prüft als auch rechtliche Beratung anbietet, kann Entscheidungen zugunsten der eigenen Bilanz treffen. Kunden und Kundinnen werden über diese Interessenkollisionen im Vorfeld nicht ausreichend informiert.
Anwaltschaft warnt vor neuerlicher Aushöhlung des RDG durch Versichererberatungsvorschläge
Gegenwärtig erleben Mandantinnen und Mandanten, dass Rechtsschutzversicherer ihre Zusagen zunächst verweigern, um interne Prüfprozesse abzuwarten. Erst das gerichtliche Vorgehen macht die verbindliche Kostenübernahme möglich. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stützen sich hingegen auf berufsrechtliche Vorgaben, die eine unparteiische Beratung gewährleisten. Eine Übertragung dieses Schutzmechanismus auf Versicherer würde jedoch dazu führen, dass wirtschaftliche Erwägungen Vorrang vor berechtigten Verbraucheransprüchen erhalten und die Rechtsdurchsetzung unnötig erschwert. Vertrauen in professionelle Beratung würde nachhaltig erschüttert und geschwächt.
Dr. Wessels kritisiert Vorschlag als unverantwortlichen Vorteil für Versicherer
Der BRAK-Präsident kritisiert, dass der Vorschlag zur Eingliederung von Rechtsberatungsaufgaben bei Rechtsschutzversicherern deren wirtschaftliche Interessen unverhältnismäßig stärke. Er weist darauf hin, dass eine organisatorische Trennung nicht geeignet sei, Interessenskollisionen innerhalb des Versicherungsunternehmens effektiv auszuschließen. Versicherer seien vorrangig gewinnorientiert und würden ihre Eigeninteressen über die Anliegen ihrer Mandanten stellen. Dies führe zu einer signifikanten Schwächung des Verbraucherschutzes und zu Nachteilen für Rechtsuchende.
BRAK und Kammern stärken gemeinsam entschlossen Unabhängigkeitsprinzip im Rechtsdienstleistungsgesetz
Der entschiedene Vorstoß von BRAK und den regionalen Rechtsanwaltskammern schützt die eigenständige anwaltliche Beratung vor wirtschaftlichen Eingriffen. Sie setzen auf eine klare, nachvollziehbare Interessenabwägung und stärken den Verbraucherschutz. Mandantinnen und Mandanten sind so sicher vor willkürlicher Ablehnung von Kostendeckungszusagen. Die berufsrechtlichen Mindeststandards werden konsequent gewahrt, wodurch der Qualitätsmaßstab des Rechtsdienstleistungsgesetzes erhalten bleibt. Diese gebündelte Gegenwehr sichert Vertrauen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

