Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten: Was es bedeutet

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Die Tradition, im Mai zu heiraten, ist mit großen Erwartungen verbunden. Dennoch sind viele Paare überrascht zu erfahren, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Eine wichtige Maßnahme ist die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten.

Unverheiratet: Vermögen bleibt auch nach der Heirat getrennt

Die gängige Annahme, dass das eingebrachte Vermögen nach der Heirat automatisch dem Partner gehört, ist leider falsch. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt davor, dass dies zu unerwarteten Konsequenzen führen kann, vor allem bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Es gibt zwar Freibeträge und einen Versorgungsfreibetrag, jedoch müssen Beträge über diesen hinaus versteuert werden.

Sich rechtzeitig absichern: Finanzielle und gesundheitliche Vorsorge in der Ehe

Viele Ehepartner sind fälschlicherweise der Meinung, dass im Notfall automatisch der Partner entscheiden darf. Um jedoch sicherzugehen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch in gesundheitlichen Angelegenheiten berücksichtigt werden, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht es zudem, auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners handeln zu können.

Patientenverfügung weiterhin essenziell trotz Notvertretungsrecht für Ehepartner

Das Notvertretungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 besteht, gewährt Ehepartnern die Befugnis, in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten Entscheidungen zu treffen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht nicht dasselbe ist wie eine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen im Voraus festzuhalten. Daher wird empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben, um sicherzustellen, dass Ihre Präferenzen respektiert werden.

Die finanzielle Situation in der Ehe: Keine bösen Überraschungen

Nach der Hochzeit können die finanziellen Aspekte einer Ehe für Überraschungen sorgen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig finanzielle Vorsorge zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind dabei von großer Bedeutung, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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