Weinfest am Rüdesheimer Platz: Regelungen stoßen auf Kritik und werfen Fragen auf

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Eine Gruppe von Stammgästen des jährlichen Weinfests am Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf hat beschlossen, aktiv zu werden und eine Petition gegen die zahlreichen Verbote einzuleiten, die das Fest beeinflussen. Mit beeindruckenden 1520 Unterschriften in kurzer Zeit zeigt die Petition die Unterstützung der Festbesucher für ihr Anliegen.

Klagen gegen Festivitäten: Anwohner stört sich an jahrzehntelangem Weinfest am Rüdesheimer Platz

Seit mittlerweile 56 Jahren wird das alljährliche Weinfest am Rüdesheimer Platz mit viel Hingabe gefeiert und ist zu einer festen Größe in der Veranstaltungskultur geworden. Die Besucher erfreuen sich an der festlichen Beleuchtung des Festgeländes mit Lichterketten, nutzen Picknickkörbe und Klappstühle, um den Abend in gemütlicher Atmosphäre zu verbringen, und lassen die Umgebung mit ihrem fröhlichen Gelächter erfüllt erscheinen. Ein Anwohner hat jedoch den rechtlichen Weg gewählt und eine Klage gegen das Land Berlin eingereicht, da er sich durch das Weinfest gestört fühlt.

Reiner Abel (58) ist ein erfahrener Winzer aus Oestrich im Rheingau, dessen familiäre Tradition bis in die dritte Generation reicht. Nachdem er zwei rechtliche Niederlagen hinnehmen musste, entschied er sich dazu, den Weg vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzutreten. Seit zwei Jahren unterliegt er nun verschiedenen Auflagen, die er erfüllen muss. Als Teil einer Gruppe von Winzern hat Abel die Möglichkeit, seinen Wein an einer Probierbude am Rheingauer Weinbrunnen abwechselnd mit anderen Winzern an insgesamt 38 Tagen zu präsentieren.

Um den Park mit dem eindrucksvollen Siegfriedbrunnen und seinen sorgfältig gepflegten Rasen- und Blumenbeeten zu schützen, wurden Baugitter errichtet, um den Zutritt zu verhindern. Zusätzlich zum traditionellen Café Achteck wurde ein mobiler Toilettenwagen platziert, um wildes Urinieren zu unterbinden. Die Öffnungszeiten des Parks wurden eingeschränkt: Montag bis Samstag ist der Park von 15:00 bis 21:30 Uhr geöffnet, sonntags bleibt er geschlossen. Ein Sicherheitsbeamter überwacht den Zugang zum Park, um sicherzustellen, dass nur Personen, die Wein direkt vom Winzer erworben haben, Zutritt erhalten.

Abel stellt fest, dass die Menschen dazu neigen, ihren Wein im nahen Bio-Supermarkt zu erwerben, um ihn dann im Park unterhalb des Platzes auf den Bänken zu konsumieren. Unseren Wein dürfen sie jedoch nicht mitbringen. Auf dem Rüdesheimer Platz stehen insgesamt 250 Sitzplätze an 6er-Tischen zur Verfügung. Bei schönem Wetter sind diese Plätze bereits um 15 Uhr vollständig belegt, häufig auch von Gruppen. Für eine Flasche Wein (1 Liter) zahlen die Besucher lediglich 18 Euro, was im Vergleich zu den Preisen in den Restaurants deutlich günstiger ist.

Das breite Sortiment des Winzers Reiner Abel umfasst insgesamt 17 ausgewählte Weine, darunter der facettenreiche Riesling, ein erfrischender Rosé, ein eleganter Weiß-Burgunder und ein vollmundiger Rotwein. Ein bemerkenswertes Merkmal des Weinguts ist, dass die Gäste dazu eingeladen sind, ihre eigenen Speisen mitzubringen, um diese mit den exquisiten Weinen zu harmonieren. Reiner Abel erläutert, dass es in der Vergangenheit 60 zusätzliche Sitzplätze gab, doch heutzutage ist ein deutlicher Rückgang im Alkoholkonsum der Gäste festzustellen.

Eine Gruppe von Stammgästen des Weinfestes hat über die Online-Plattform Change.org eine Petition gestartet, um ihre Besorgnis über die potenzielle Abschaffung dieses beliebten Events zum Ausdruck zu bringen. Diese langjährigen Teilnehmer schätzen das süße und zugleich überschaubare Ambiente des Weinfestes, das fast schon dörflichen Charakter hat und es Freunden und Familienangehörigen ermöglicht, sich an Tischen und Bänken zu versammeln und gemeinsam zu feiern. Die Petition hat das Ziel, die als unnötig streng und einengend empfundenen Bestimmungen und Verbote zu beenden, um die Fortführung des Weinfestes sicherzustellen.

Für Winzer Reiner Abel steht außer Frage, dass er den gerichtlichen Beschluss uneingeschränkt befolgen wird. Er legt großen Wert auf die Einhaltung der juristischen Entscheidung und unterstreicht, dass es ihm fernliegt, die Anwohner durch sein Handeln zu verärgern. Er strebt vielmehr ein harmonisches Miteinander an und möchte eine gute Nachbarschaft bewahren.

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